Aktuelles zum

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Homöopathie und
Anthroposophische Medizin

Institut für Integrative Medizin (IfIM) · Universität Witten/Herdecke

Die Lage

Vollständiger GKV-Ausschluss angekündigt

Der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BT-Drucksache 21/6130) sieht vor, Homöopathie und Anthroposophische Medizin vollständig aus der GKV-Erstattung zu streichen – einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate, Kinderarzneimittel und Mistelpräparate in der palliativen Tumortherapie.

Unsere Forderung

Differenzierte Folgenabschätzung statt pauschaler Streichung

Das IfIM fordert den Gesundheitsausschuss auf, vor einer Entscheidung eine evidenzbasierte Folgenabschätzung vorzunehmen. Die Anthroposophische Medizin ist kein Gegenmodell zur Schulmedizin – sie integriert konventionelle Diagnostik, Pharmakotherapie, Physiotherapie und künstlerische Therapien zu einem ganzheitlichen Versorgungsansatz. Ein pauschaler Ausschluss ignoriert belegte gesundheitlich relevante Effekte wie die signifikante Reduktion des Antibiotikaverbrauchs.

Warum es zählt

40 Millionen Versicherte, belegte Einsparungen, internationales Gegenbeispiel

Rund 40 Millionen GKV-Versicherte haben diese Therapien genutzt. AM-Praxen verordnen deutlich weniger nebenwirkungsträchtige Medikamente, bei vergleichbaren Behandlungsergebnissen (EPI3-Studie 40, Hamre et al. 2005 34, Hamre et al. 2014 8; van der Werf et al. 2018 28, Jeschke et al. 2007 37). Daten deuten daraufhin, dass das Gesamtersparnis durch den Ausschluss von Homöopathie minimal oder sogar negativ wäre. Die Schweiz hat die Leistungspflicht der Homöopathie und anthroposophischen Medizin in der Grundversicherung im April 2026 ausdrücklich bestätigt und fand 15 % niedrigere Kosten.

„Die Anthroposophische Medizin ist keine Alternative zur Schulmedizin – sie ist eine Erweiterung: evidenzbasiert, integrativ und systemisch wirksam."

— IfIM, Universität Witten/Herdecke

Hintergrund

Der Regierungsentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drucksache 21/6130) sieht den vollständigen Ausschluss der Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin aus der Erstattung durch die GKV vor. Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine solche Streichung ausdrücklich nicht vorgesehen – dort heißt es in Rn. 3606: „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung.“

Das Institut für Integrative Medizin (IfIM) der Universität Witten/Herdecke setzt sich für eine evidenzbasierte, differenzierte Debatte ein. Die vorliegende Evidenz zeigt, dass die Homöopathie und Anthroposophische Medizin nicht nur eine individuelle Therapiealternative darstellt, sondern als systemischer Faktor, zum Beispiel zur Reduktion des ambulanten Antibiotikaverbrauchs, der Krankenhausaufenthalte und der Kosten beiträgt.

Als internationales Gegenbeispiel ist der Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) der Schweiz vom April 2026 bemerkenswert: Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nach eingehender Prüfung entschieden, die Leistungspflicht der Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beizubehalten – auf Grundlage der Volksabstimmung von 2009, bei der 67 % der Schweizer Bevölkerung für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin gestimmt hatten.

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Vom vollständigen Ausschluss betroffen – weit mehr als Satzungsleistungen

Der Kabinettsentwurf geht weit über den Referentenentwurf hinaus. Betroffen sind vier Leistungskategorien:

  • Freiwillige Satzungsleistungen – Homöopathie und AM als Kassenleistung einzelner GKV
  • Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder bis 12 Jahre – bisher grundsätzlich erstattungsfähig
  • Verschreibungspflichtige Präparate – ärztlich verordnete homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
  • Arzneimittel als Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen – insbesondere Mistelpräparate in der palliativen Tumortherapie

Forderungen für das Gesetzgebungsverfahren

Aus den Daten ergeben sich folgende Forderungen für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren:

  1. Vollständige Rücknahme der geplanten Ausschlüsse homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen aus § 2, § 11, § 31, § 34 sowie § 92 Abs. 3a SGB V.
  2. Erhalt des im SGB V verankerten Methodenpluralismus und des Gebots, der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen.
  3. Wahrung der Satzungsautonomie der Krankenkassen; keine pauschalen Ausschlüsse, die differenzierte Einzelentscheidungen ersetzen.
  4. Förderung von Versorgungsforschung und gesundheitsökonomischer Evaluation nach therapierichtungsadäquaten Kriterien.
  5. Strukturelle Stärkung integrierter Versorgungskonzepte in Bereichen mit besonderem Bedarf (Onkologie, Chronic-Care, Pädiatrie, Psychiatrie).
  6. Stärkere Förderung präventiver Ansätze im Gesundheitswesen einschließlich der Förderung von Selbstverantwortung und Patientenautonomie.
  7. Umsetzung der WHO-Strategie „Global traditional medicine strategy 2025–2034“.

Videobotschaft

Prof. Dr. med. David Martin zum vollständigen Ausschluss der Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin aus der GKV-Erstattung

Homöopathie auf Wikipedia?

Warum findet man keine positiven Forschungsergebnisse über Homöopathie auf Wikipedia?

Literatur: 11

Homöopathie streichen?

Streichung der Homöopathie und Anthroposophische Medizin: erst wenn wir Mainstream Mediziner (Schulmediziner) es besser machen können

Literatur: 11

Evidenzbasierte Medizin

Was ist Evidenzbasierte Medizin und warum wir den Kindern zuliebe Homöopathie und Anthroposophische Medizin beibehalten sollen.

Literatur: 44 45 46 47 48 49

Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Homöopathie, Anthroposophischer Medizin und dem wissenschaftlichen Diskurs.

Argumente auf einen Blick

Zwölf Gründe, warum der vollständige Ausschluss kritisch zu hinterfragen ist. Die fünf hervorgehobenen Argumente oben sind rechtlich-politischer und versorgungspraktischer Natur – sie tragen unabhängig von der Wirksamkeitsdebatte. Die weiteren Argumente sind nach Typ unterschieden: wissenschaftlich, versorgungspolitisch und demokratisch-politisch.

Rechtlich-politisches Argument

Einseitige Evidenzbewertung der Finanzkommission

Die Finanzkommission hat nur eine einzige Studie aus dem Jahr 2016 zitiert (Gupta et al. 2016 ⬇), um nachzuweisen, dass „es gibt bisher keine wissenschaftlich belastbare Evidenz, die zeigt, dass der Effekt durch diese Behandlungsmittel über einen Placebo-Effekt hinausgeht“. Dieses Paper zeigt das aber nicht und ist nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Außerdem hat die Finanzkommission nur die Kosten ausgerechnet und nicht die Einsparungen.

Rechtlich-politisches Argument

Widerspruch zum Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag 2025 (Rn. 3606) heißt es ausdrücklich: „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung.“ Der Kabinettsentwurf widerspricht dieser Vereinbarung direkt – ohne dass eine Begründung für die Abweichung vorliegt.

Rechtlich-politisches Argument

Entwurf geht über Referentenentwurf hinaus

Der ursprüngliche Referentenentwurf beschränkte sich auf freiwillige Satzungsleistungen. Der Kabinettsentwurf (BT-Drucksache 21/6130) schließt darüber hinaus verschreibungspflichtige Präparate, Kinderarzneimittel und Therapiestandards bei schwerwiegenden Erkrankungen aus – eine erhebliche Ausweitung ohne parlamentarische Debatte.

Versorgungspraktisches Argument

Kinder bis 12 Jahre besonders betroffen

Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder bis 12 Jahre sind bisher grundsätzlich GKV-erstattungsfähig. Der Kabinettsentwurf streicht diese Ausnahme für homöopathische und anthroposophische Präparate – mit direkten Folgen für Familien, die diese Therapien für ihre Kinder nutzen.

Versorgungspraktisches Argument

Mistel in der Palliativversorgung

Mistelpräparate (Viscum album) gelten als Therapiestandard in der palliativen Tumortherapie und sind als solche bisher GKV-erstattungsfähig. Der Ausschluss trifft Schwerstkranke in einer besonders vulnerablen Versorgungssituation – unabhängig von der Wirksamkeitsdebatte zur Hochpotenz-Homöopathie.

Demokratisch-politisches Argument

Demokratischer Rückhalt

51 % der Deutschen befürworten eine Kassenerstattung (Verivox 2024 41). 70 % sind offen für Homöopathie (Forsa 2021 42). Diese Umfragedaten sind ein gesellschaftspolitisches Argument – kein Wirksamkeitsbeleg, aber ein Hinweis auf demokratischen Rückhalt für den Erhalt der Wahlfreiheit.

Kassenautonomie

Satzungsleistungen sind der Wettbewerbsraum der Kassen. Ein pauschaler gesetzlicher Ausschluss ohne zwingenden Grund unterhöhlt dieses Prinzip.

Wahlfreiheit

Rund 40 Millionen GKV-Versicherte haben diese Therapien genutzt. Eine private Zusatzversicherung ist für chronisch Kranke, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien keine realistische Alternative.

Therapiefreiheit

Rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte verlieren einen Baustein integrativer Versorgung – insbesondere bei Mehrfacherkrankungen, pädiatrischen und geriatrischen Indikationen.

Schweizer HTA

Die Schweiz hat nach eigenem Health Technology Assessment-Prozess Homöopathie dauerhaft in die obligatorische Krankenversicherung aufgenommen.

WHO 2025–2034

Die Weltgesundheitsorganisation fordert in ihrer Strategie 2025–2034 die Integration komplementärer Medizin in nationale Gesundheitssysteme aufzunehmen.

Antibiotikaresistenzen

Integrative Praxen verordnen nachweislich weniger Antibiotika (26 Studien, 1999–2026). Bei jährlich 9.600 durch Antibiotikaresistenz bedingten Todesfällen und 4 Milliarden Euro Folgekosten in Deutschland bleiben diese Einsparungen in der Regierungsrechnung vollständig unberücksichtigt.

Quelle: weil's hilft! – GESUNDHEIT AKTIV e.V., Factsheet zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BR-Drs. 256/26). Hinweis: GESUNDHEIT AKTIV e.V. ist ein Interessenverband; die Angaben wurden nicht unabhängig geprüft.  ·  ⬇ Factsheet herunterladen

Belege aus Forschung und Versorgung

Überblick über die aktuelle Studienlage zur Homöopathie und Ergebnisse aus der Versorgungsforschung.

708 klinische Studien zur Homöopathie

Die aktualisierte HOMIS-Datenbank (Liechti et al., 2026, European Journal of Integrative Medicine 31) umfasst 708 kontrollierte klinische Studien zur Homöopathie aus den Jahren 1980–2025. Davon sind 526 randomisierte kontrollierte Studien (RCTs, 74 %) – die höchste Evidenzstufe in der klinischen Forschung. Die Studien decken über 50 Erkrankungen ab und stammen aus 7 internationalen Datenbanken.

HOMIS-Datenbank: Studiendesign-Charakteristika von 708 Studien

Quelle: Liechti S. et al. (2026). Bibliography of homeopathic intervention studies (HOMIS) in human diseases: An update. European Journal of Integrative Medicine, 85, 102672.  ·  ⬇ Studie herunterladen

Wissenschaftliche Evidenz: Kritische Einordnung

Für Homöopathie und Anthroposophische Medizin gibt es positive wissenschaftliche Evidenz. In diesem Beitrag wird auf den NHMRC-Bericht, den EASAC-Bericht und weitere Argumente von Kritikern der Homöopathie eingegangen. Fazit: Wenn man aufgrund wissenschaftlicher Kriterien die Anthroposophische und Homöopathische Medizin aus der GKV ausschließen wollte, müsste man anhand dieser Kriterien auch einen Großteil der konventionellen Leistungen ausschließen.

⬇ Brief von Meinhard Simon (PDF)  ·  ↗ Gupta et al. 2021 (PMC)  ·  ↗ WissHom – Forschungsübersicht

Integrative Onkologie: konsistent kosteneffektiv

Eine systematische Übersichtsarbeit von Schad, Thronicke et al. (2026, Frontiers in Public Health 32) analysierte 10 Studien zur Kosteneffektivität integrativer onkologischer Interventionen in unterschiedlichen Gesundheitssystemen (Europa, Australien, Asien, USA). Das Ergebnis: Integrativ-onkologische Ansätze – darunter phytotherapeutische, rehabilitative, psychologische und Mind-Body-Interventionen – waren überwiegend kosteneffektiv oder sogar kostenüberlegen gegenüber konventioneller Standardversorgung. Die Übersichtsarbeit wurde im Kontext der WHO-Strategie für Traditionelle Medizin 2025–2034 erstellt.

Quelle: Schad F., Thronicke A. et al. (2026). Cost-effectiveness of integrative oncology for sustainable and patient-centred cancer care. Frontiers in Public Health. DOI: 10.3389/fpubh.2026.1773455.  ·  ⬇ Studie herunterladen  ·  ↗ Deutsche Zusammenfassung (mistel-therapie.de)

Misteltherapie bei Lungenkrebs: kosteneffektiv und überlebensverlängernd

Eine Real-World-Studie von Thronicke, Schad et al. (2020, PLOS ONE 33) untersuchte 118 Patientinnen und Patienten mit nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) Stadium IV an einem zertifizierten deutschen Krebszentrum. Die Kombination aus Chemotherapie und additiver Viscum-album-Therapie (Misteltherapie) war im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie mit einem verlängerten Gesamtüberleben verbunden und erwies sich aus Krankenhausperspektive als kosteneffektiv (ICER: ca. 3.600 € pro zusätzlich gewonnenem Lebensjahr).

Quelle: Thronicke A., Reinhold T., Schad F. et al. (2020). Cost-effectiveness of real-world administration of chemotherapy and add-on Viscum album L. therapy in stage IV NSCLC patients. PLOS ONE, 15(7), e0236426. DOI: 10.1371/journal.pone.0236426.  ·  ⬇ Studie herunterladen

Krankenkassen-Daten belegen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

Eine Auswertung der SECURVITA Krankenkasse mit anonymisierten Daten von über 15.700 Versicherten (Gesundheitsforen Leipzig GmbH, 2020) zeigt: Homöopathisch behandelte Patienten hatten gegenüber einer konventionellen Vergleichsgruppe messbare Vorteile:

  • Kinder erhielten 17 % weniger Antibiotika (Vergleichsgruppe: +74 %)
  • Allergien, Neurodermitis und Asthma gingen bei Kleinkindern zurück
  • Krankenhauseinweisungen bei Depressionen sanken um 10 % (Vergleichsgruppe: +33 %)
  • Arbeitsunfähigkeitstage bei Depressionen sanken um 16,8 % (Vergleichsgruppe: +17,3 %)

Quelle: SECURVITA Krankenkasse / Gesundheitsforen Leipzig GmbH (2020). IMBAY-Studie.  ·  ↗ Artikel lesen (Securvital 03/2026)

10 Fakten zum wissenschaftlichen Diskurs

Auf Basis der wissenschaftlichen Publikationen des IfIM und der internationalen Forschungslage zur Anthroposophischen Medizin und Homöopathie.

01 AM-Praxen verordnen 3–6-mal weniger Antibiotika

Prospektive Studien über zwei Jahrzehnte zeigen konsistent: Ärzte mit anthroposophisch-integrativer Ausbildung verschreiben bei akuten Atemwegs- und Ohrinfektionen signifikant weniger Antibiotika – ohne schlechtere klinische Ergebnisse.

Hamre et al. 2005, Wiener Klinische Wochenschrift 34; Hamre et al. 2014, Evidence-Based Complementary and Alternative Medicine 8

Methodische Einschränkung: Patientenselektion und Arztstil können die Unterschiede mitbedingen.

02 NHS-Daten bestätigen: Integrative Praxen verschreiben weniger Antibiotika

Eine Analyse nationaler NHS-Primärversorgungsdaten (England 2016) ergab, dass Allgemeinpraxen mit integrativer oder komplementärmedizinischer Zusatzausbildung statistisch signifikant niedrigere Antibiotika-Verschreibungsraten aufwiesen als Standardpraxen.

van der Werf et al. 2018, BMJ Open 8(3):e020488 28

03 Konsistente Befunde über drei unabhängige Studienreihen

Jeschke und Kollegen dokumentierten zwischen 2007 und 2011 in mehreren prospektiven Studien das Verschreibungsverhalten anthroposophisch orientierter Ärzte in der deutschen Allgemein- und Kinderheilkunde. Ergebnis: Antibiotika wurden deutlich zurückhaltender eingesetzt – bei gleichzeitig hoher Eltern- und Patientenzufriedenheit.

Jeschke et al. 2007, Forschende Komplementärmedizin 37; Jeschke et al. 2011, Alternative Therapies in Health and Medicine 13

04 Anthroposophischer Lebensstil ist mit niedrigerer Allergieprävalenz assoziiert

Die PARSIFAL-Studie untersuchte Kinder aus anthroposophischen Familien und Waldorfschulen in fünf europäischen Ländern. Konsistentes Ergebnis: deutlich niedrigere Prävalenz allergischer Sensibilisierungen und atopischer Erkrankungen.

Alfvén et al. 2006, Allergy 1; Flöistrup et al. 2005, Journal of Allergy and Clinical Immunology; Alm et al. 1999, The Lancet 353:1485–1488 3

05 Anthroposophischer Lebensstil verändert das Resistom messbar

Eine metagenomische Studie (2026) verglich das Resistom – das Gesamtrepertoire von Antibiotikaresistenzgenen im Darmmikrobiom – bei Kindern aus anthroposophischen und nicht-anthroposophischen Familien. Ergebnis: Der anthroposophische Lebensstil ist mit einem signifikant veränderten Resistom-Profil assoziiert, das auf geringere Selektion von Resistenzgenen hindeutet.

Dühr et al. 2026, BMC Microbiology 26(1):238 5

06 Verändertes Mikrobiom bei Säuglingen aus anthroposophischen Familien

Säuglinge aus anthroposophischen Haushalten weisen eine nachweislich abweichende intestinale Mikroflora auf – mit möglicherweise protektiver Wirkung auf die Immunreifung und langfristige Gesundheit. Dieser Befund ist konsistent über mehrere unabhängige Studien.

Alm et al. 2002, Pediatric Allergy and Immunology 2; Alm et al. 1999, The Lancet 3

07 Pflanzliche Mittel reduzieren Antibiotikaverbrauch bei Harnwegsinfektionen

Harnwegsinfektionen sind eines der häufigsten Anwendungsfelder für Antibiotika in der Primärversorgung – und ein Hauptfeld für Resistenzentwicklung. Ein Literaturbericht zeigt: Pflanzliche Alternativen können die antibiotische Erstlinientherapie bei unkomplizierten Harnwegsinfektionen wirksam ersetzen oder reduzieren.

van Wietmarschen et al. 2022, Integrative Medicine Research 11(4):100892 29

08 Anthroposophische Medizin wirkt direkt antimikrobiell

In-vitro-Studien belegen relevante Hemmwirkungen anthroposophischer Präparate auf Staphylococcus aureus und andere klinisch bedeutsame Erreger. Pflanzliche Substanzen (Andrographis, Pelargonium sidoides, Echinacea) wirken antiinfektiv und immunmodulierend – ohne klassische Resistenzselektionsmechanismen auszulösen.

Roser et al. 2016, BMC Complementary and Alternative Medicine 16(1):372 23; Veldman et al. 2023, Pharmaceuticals 16(9):1206 30

Hinweis: Diese Wirkungen betreffen phytotherapeutische Substanzen, nicht Hochpotenz-Homöopathika.

09 Internationale Forschungsgemeinschaft sieht AM als Teil der Lösung

Ein niederländisches Forschungskonsortium sowie eine umfassende Scoping Review belegen: Komplementäre und Anthroposophische Medizin leisten auf epidemiologischer, pharmakologischer und versorgungsstruktureller Ebene nachweisbare Beiträge zur Reduktion von Antibiotikaresistenz – und werden von der Forschungsgemeinschaft nicht als Randphänomen betrachtet.

Kok et al. 2015, Evidence-Based Complementary and Alternative Medicine 18; Baars et al. 2016, Scoping Review, Louis Bolk Institute 4

10 Streichung aus dem SGB V wäre gesundheitspolitisch kontraproduktiv

Eine Streichung der Anthroposophischen Medizin aus dem GKV-Leistungskatalog würde Versorgungsstrukturen auflösen, die nachweislich Antibiotika einsparen und Resistenzentwicklung bremsen. Die WHO schätzt, dass Antibiotikaresistenz bis 2050 weltweit zur häufigsten Todesursache werden könnte und Folgekosten in Billionenshöhe verursacht.

GESUNDHEIT AKTIV e.V., Positionspapier 2026; WHO Global Action Plan on Antimicrobial Resistance 43

Literatur zur wissenschaftlichen Evidenz & Dokumente

Alle Dokumente stehen als PDF zum Herunterladen bereit.

Handout

Homöopathie als gesundheitspolitische Investition

  • Ökonomische Analyse: 20 % geringere Gesamtkosten (EPI3-Studie 40, n = 8.559)
  • 43–57 % weniger Antibiotika bei Atemwegsinfektionen
  • Internationale Vorbilder: Schweiz (Grundversicherung seit 2017)
  • Systemische Folgekosten bei Streichung nicht eingerechnet
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Stellungnahme

Stellungnahme IfIM an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

  • Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
  • Wissenschaftliche Evidenzlage zum vollständigen Ausschluss kompakt zusammengefasst
  • Empfehlungen für eine differenzierte Folgenabschätzung
⬇ PDF herunterladen
Internationales Präzedenzbeispiel

Schweiz: BAG-Entscheid zur Homöopathie in der OKP (April 2026)

  • Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt Leistungspflicht der Homöopathie
  • Volksabstimmung 2009: 67 % stimmten für Berücksichtigung der Komplementärmedizin
  • EDI entscheidet: keine vertiefte WZW-Prüfung, Leistungspflicht bleibt bestehen
  • Relevant als internationales Gegenbeispiel zum deutschen Kabinettsentwurf
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Fachaufsatz

Hokuspokus oder Medizin? Zur Wissenschaftlichkeit besonderer Therapierichtungen

  • Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität zu Köln
  • Rechtswissenschaftliche Analyse: gesundheitssozial- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Erschienen in: SGb – Sozialgerichtsbarkeit 2025, S. 433–438
⬇ PDF herunterladen
Gesetzentwurf

BT-Drucksache 21/6130 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

  • Offizieller Kabinettsentwurf der Bundesregierung
  • Sieht vollständigen Ausschluss von Homöopathie und AM aus der GKV vor
  • Grundlage für alle Stellungnahmen und Prüfbitten
⬇ PDF herunterladen

Literatur zur wissenschaftlichen Evidenz

Alle aufgeführten Studien sind peer-reviewed. Themenbereich: Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Antibiotikaresistenz und Mikrobiom.

  1. Alfvén T, Braun-Fahrländer C, Brunekreef B et al. Allergic diseases and atopic sensitization in children related to farming and anthroposophic lifestyle – the PARSIFAL study. Allergy 2006; 61(4):414–421. DOI
  2. Alm JS, Swartz J, Björkstén B et al. An anthroposophic lifestyle and intestinal microflora in infancy. Pediatric Allergy and Immunology 2002; 13(6):402–411. DOI
  3. Alm JS, Swartz J, Lilja G, Scheynius A, Pershagen G. Atopy in children of families with an anthroposophic lifestyle. The Lancet 1999; 353(9163):1485–1488. DOI
  4. Baars EW et al. Scoping review to explore the contribution of anthroposophic medicine to the reduction of antimicrobial resistance. Sustainable Business Institute/Louis Bolk Institute 2016.
  5. Dühr H, Pärnänen K, Kučárikova N et al. Lifestyle associates with unique resistome and microbiome signatures in children. BMC Microbiology 2026; 26(1):238. DOI

Institutsleitung & Kontakt

Porträtfoto Univ.-Prof. Dr. med. David Martin, Institutsleiter IfIM

Prof. Dr. med. David Martin

Leiter, Institut für Integrative Medizin

Lehrstuhlinhaber, Lehrstuhl für Medizintheorie, Integrative und Anthroposophische Medizin
Universität Witten/Herdecke

Gerhard-Kienle-Weg 4
58313 Herdecke
Raumnummer: Haus D, DG

Sprechen Sie mich gerne an

Als Institutsleiter des IfIM und Inhaber des Gerhard-Kienle-Lehrstuhls für Medizintheorie, Integrative und Anthroposophische Medizin stehe ich für wissenschaftliche Fragen, Expertengespräche und Stellungnahmen zur Verfügung.

Für Anfragen zu Interviews, Stellungnahmen für Gesundheitsausschüsse oder wissenschaftliche Kooperationen wenden Sie sich bitte direkt an das Institut.

„Die vorliegende Evidenz zeigt, dass die AM nicht nur eine individuelle Therapiealternative darstellt, sondern als systemischer Faktor zur Reduktion des ambulanten Antibiotikaverbrauchs beiträgt." — Prof. Dr. med. David Martin, IfIM Universität Witten/Herdecke
Porträtfoto PD Dr. med. Silke Schwarz, Stellvertretende Institutsleitung IfIM

PD Dr. med.

Silke Schwarz

Stellvertretende Institutsleitung

Institut für Integrative Medizin (IfIM)
Fakultät für Gesundheit (Department für Humanmedizin)
Universität Witten/Herdecke

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